Häufig
gestellte
Fragen:
Kurz und bündig:
- Wer ist Ihr Ansprechpartner?
- Geburtsdatum?
- Öffentlichen Dienst beschäftigt?
- Sind Sie oder – wenn mitversichert –
Ihr Partner selbstständig?
- Zahlungsweise?
- 5-Jahres Vertrag?
- Verheiratet oder leben in einer
eheähnlichen Gemeinschaft?
- Welche Bereiche soll die
Rechtsschutzversicherung abdecken?
- Welche Versicherungssumme?
- Maximale Selbstbeteiligung im Schadensfall?
- Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
von Wohnungen, Häusern und Grundstücken?
- Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und
Häusern?
- Anzahl nicht selbstgenutzte
(vermietete) Wohneinheiten?
- Summe Bruttojahresmieteinnahmen?
- Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Ihr
Antrag wird von unserem Kooperationspartner
für Versicherungen; pecumax GmbH überprüft und direkt an die
entsprechende
Versicherungsgesellschaft weiter geleitet. Bei Fragen rund um den
Versicherungsschutz, zu Ihrem Antrag oder zu Schadensfällen können Sie
sich
ebenfalls an pecumax GmbH wenden. Sie können Ihr Anliegen per E-Mail an
info@pecumax.de oder per Post an pecumax GmbH, Petersburger Str. 94,
10247
Berlin schicken. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an den
Versicherer wenden.
- Geburtsdatum?
Seniorentarife
- Öffentlichen
Dienst beschäftigt?
Ist der Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst
beschäftigt ist und
somit Beamtenstatus hat. Viele Versicherungen gewähren Rabatte für
Beschäftigte
des öffentlichen Dienstes.
Nach oben
- Sind
Sie oder – wenn mitversichert – Ihr Partner selbstständig?
(Selbstständige können nur ohne
Angestellte versichert werden)
Da Selbstständige wegen Ihrer Tätigkeit weitaus
größeren rechtlichen
Gefahren ausgesetzt sind als Arbeitnehmer, sind die Beiträge deutlich
teurer.
Beachten Sie, dass es nicht möglich ist, einen Partner, der
selbstständig ist,
mit zu versichern, wenn selbstständig mit "nein" ausgewählt wurde.
- Zahlungsweise?
In welchem Turnus soll der Versicherungsbeitrag
bezahlt werden. Generell
ist die jährliche Zahlung zu empfehlen, bei unterjähriger Zahlung
schlagen die
Versicherer üblicherweise 2% bei halbjährlicher, 3% bei
vierteljährlicher und
5% bei monatlicher Zahlungsweise auf die Jahresprämie auf.
- 5-Jahres
Vertrag?
(Rabatte
bis zu 15% bei einzelnen Tarifen)
Wenn
Sie bereit sind, einen 5-Jahresvertrag
abzuschließen, so gewähren einige Versicherer dafür einen Rabatt. Es
bedeutet
jedoch, dass Sie für fünf Jahre an die Versicherung gebunden sind.
Das
außerordentliche
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch die Versicherung steht Ihnen
jedoch
weiterhin zu, auch wenn die fünf Jahre noch nicht abgelaufen sind
Nach oben
- Verheiratet
oder leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft?
(schließt Ehepartner oder Lebenspartner
sowie minderjährige
Kinder ein)
ob Sie nur sich als Einzelperson oder auch Ihren
Partner/Ehepartner und
ggf. Kinder mitversichern wollen.
- Welche
Bereiche soll die Rechtsschutzversicherung abdecken?
Privat-,
Berufs- und Verkehrs-RS:
Die
Rechtsform schütz den Versicherungsnehmer und die mitversicherten
Personen: im privaten Bereich, im beruflichen Bereich als
Nichtselbstständiger,
als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen oder auf seinen
Namen mit
Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie
Anhänger, als
Mieter von Kraftfahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch, als Erwerber
oder
Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
(motorisierten
Freizeitboote zur Selbstnutzung im privaten Bereich sind
mitversichert), als
Fahrer fremder Fahrzeuge, als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in
öffentlichen
und privaten Verkehrsmitteln, sowie alle berechtigten Fahrer und
Insassen der
versicherten Fahrzeuge, die volljährigen, ledigen Kinder sind oft ohne
Altersbegrenzung mitversichert - im Verkehrsbereich auch als Eigentümer
und
Halter eigener Fahrzeuge und als Fahrer fremder Fahrzeuge - bis sie
erstmals
eine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
leistungsbezogenes
Entgelt erhalten.
Privat-
und Beruf-Rechtsschutz:
Der
Rechtsschutz für die ganze Familie im privaten Lebensbereich (ohne
Strassenverkehr). Das Angebot kann von Lohn- und Gehaltsempfängern,
Beamten,
Rentnern usw. in Anspruch genommen werden. Diese Rechtsschutzform
schützt den
Versicherungsnehmer selbst, den Ehegatten oder Lebenspartner, die
minderjährigen sowie die unverheirateten volljährigen Kinder. Letztere
bis sie
erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und
hierfür ein
leistungsbezogenes Entgelt erhalten: -im privaten Bereich -im
beruflichen
Bereich als Nichtselbstständige -als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast
in
öffentlichen Verkehrsmitteln. Schadenfälle im Zusammenhang mit einer
selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit oder mit Eigentum, Halten,
Erwerb,
Miete, Leasing oder Fahren von Motorfahrzeugen sowie Anhängern sind
nicht
versichert. Vgl. hierzu Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für
Nichtselbstständige.
Privat-
und Verkehrs-RS:
Diese
Rechtsform schütz den Versicherungsnehmer und Ihre mitversicherten
Personen im privaten Bereich, als Eigentümer oder Halter aller auf ihn
zugelassenen oder auf seinen Namen mit Versicherungskennzeichen
versehenen
Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, als Mieter von Kraftfahrzeugen
zum
vorübergehenden Gebrauch, als Erwerber oder Leasingnehmer von
Motorfahrzeugen
zu Lande sowie Anhängern (motorisierten Freizeitboote zur Selbstnutzung
im
privaten Bereich sind mitversichert), als Fahrer fremder Fahrzeuge, als
Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten
Verkehrsmitteln,
sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Volljährige, ledige Kinder sind oft ohne Altersbegrenzung mitversichert
- im
Verkehrsbereich auch als Eigentümer und Halter eigener Fahrzeuge und
als Fahrer
fremder Fahrzeuge - bis sie erstmals eine dauerhafte berufliche
Tätigkeit
ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Verkehrs-RS:
Diese
Rechtsschutzform schützt den Versicherungsnehmer in allen Belängen des
Strassenverkehrs: Den Versicherungsnehmer selbst als Eigentümer und
Halter
aller auf ihn zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, als
Mieter
von Kraftfahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch, als Erwerber oder
Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, als Fahrer
fremder
Fahrzeuge, als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und
privaten
Verkehrsmitteln, sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der
versicherten
Fahrzeuge.
Nach oben
- Welche
Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist die Summe, die im
Versicherungsfall maximal
erstattet bzw. zum Begleichen des Schadens von der Versicherung gezahlt
wird.
- Maximale
Selbstbeteiligung im Schadensfall?
Selbstbeteiligung, welche maximal je Schadenfall
anfällt. Die
Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bedeutet, dass zwar der jährlichen
Beitrag
geringer ausfällt, aber im Schadensfall wird derSelbstbehalt von der
Leistung
des Versicherers abgezogen (Versicherungsnehmer erhält von der
Versicherung den
Betrag: Schadenssumme - Selbstbehalt). Der Versicherer leistet also
grundsätzlich nur bei Schäden oberhalb der Selbstbeteiligung.
- Rechtsschutz
für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken?
Der
Mietrechtsschutz gewahrt die
rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen
Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude
und
Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z.B.: Kündigung, Räumung,
Mieterhöhung,
Grundbuchsachen, Nachtbarrechtliche Streitigkeiten,
Es
gelten in der Regel 3 Monate
Wartezeit bis der Versicherungsschutz greift.
Dieser
Rechtsschutz gilt nr für
gemietete, nicht für vermietete Objekte. Als Vermieter wählen Sie bitte
Vermietsrechtsschutz.
Nach oben
- Rechtsschutz
für Vermieter von Wohnungen und Häusern?
(nur für
private Einheiten, keine gewerblichen Einheiten)
Wenn
sich der Rechtschutz auch
auf vermietete Objekte und Rechtsstreitigkeiten mit Mietern erstrecken
soll.
Wenn
der Versicherungsnehmer
selbst Rechtsschutz als Mieter benötigt, so wählen Sie bitte
Mietrechtsschutz.
- Anzahl
nicht selbstgenutzte (vermietete) Wohneinheiten?
Anzahl
der Objekte (Wohnungen,
Häuser) an, die der Versicherungsnehmer vermietet.
- Summe
Bruttojahresmieteinnahmen?
Summe
der Bruttomieteinnahmen die
in einem Jahr aus allen vermieteten Objekten anfallen.
Quelle:
www.pecumax.de
Nach oben
|