Rechtsschutzversicherung vergleichen und guenstiger versichern
Häufig gestellte Fragen:                                                                      

Kurz und bündig:

  1. Wer ist Ihr Ansprechpartner?
  2. Geburtsdatum?
  3. Öffentlichen Dienst beschäftigt?
  4. Sind Sie oder – wenn mitversichert – Ihr Partner selbstständig?
  5. Zahlungsweise?
  6. 5-Jahres Vertrag?
  7. Verheiratet oder leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft?
  8. Welche Bereiche soll die Rechtsschutzversicherung abdecken?
  1. Welche Versicherungssumme?
  2. Maximale Selbstbeteiligung im Schadensfall?
  3. Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken?
  4. Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Häusern?
  5. Anzahl nicht selbstgenutzte (vermietete) Wohneinheiten?
  6. Summe Bruttojahresmieteinnahmen?

 


  1. Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Ihr Antrag wird von unserem Kooperationspartner für Versicherungen; pecumax GmbH überprüft und direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft weiter geleitet. Bei Fragen rund um den Versicherungsschutz, zu Ihrem Antrag oder zu Schadensfällen können Sie sich ebenfalls an pecumax GmbH wenden. Sie können Ihr Anliegen per E-Mail an info@pecumax.de oder per Post an pecumax GmbH, Petersburger Str. 94, 10247 Berlin schicken. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an den Versicherer wenden.

 

  1. Geburtsdatum?

Seniorentarife

 

  1. Öffentlichen Dienst beschäftigt?

Ist der Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und somit Beamtenstatus hat. Viele Versicherungen gewähren Rabatte für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

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  1. Sind Sie oder – wenn mitversichert – Ihr Partner selbstständig?

(Selbstständige können nur ohne Angestellte versichert werden)

Da Selbstständige wegen Ihrer Tätigkeit weitaus größeren rechtlichen Gefahren ausgesetzt sind als Arbeitnehmer, sind die Beiträge deutlich teurer. Beachten Sie, dass es nicht möglich ist, einen Partner, der selbstständig ist, mit zu versichern, wenn selbstständig mit "nein" ausgewählt wurde.

 

  1. Zahlungsweise?

In welchem Turnus soll der Versicherungsbeitrag bezahlt werden. Generell ist die jährliche Zahlung zu empfehlen, bei unterjähriger Zahlung schlagen die Versicherer üblicherweise 2% bei halbjährlicher, 3% bei vierteljährlicher und 5% bei monatlicher Zahlungsweise auf die Jahresprämie auf.

 

  1. 5-Jahres Vertrag?

(Rabatte bis zu 15% bei einzelnen Tarifen)

Wenn Sie bereit sind, einen 5-Jahresvertrag abzuschließen, so gewähren einige Versicherer dafür einen Rabatt. Es bedeutet jedoch, dass Sie für fünf Jahre an die Versicherung gebunden sind.

Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch die Versicherung steht Ihnen jedoch weiterhin zu, auch wenn die fünf Jahre noch nicht abgelaufen sind

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  1. Verheiratet oder leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft?

(schließt Ehepartner oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder ein)

ob Sie nur sich als Einzelperson oder auch Ihren Partner/Ehepartner und ggf. Kinder mitversichern wollen.

 

  1. Welche Bereiche soll die Rechtsschutzversicherung abdecken?

Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS:
Die Rechtsform schütz den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen: im privaten Bereich, im beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger, als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, als Mieter von Kraftfahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch, als Erwerber oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern (motorisierten Freizeitboote zur Selbstnutzung im privaten Bereich sind mitversichert), als Fahrer fremder Fahrzeuge, als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge, die volljährigen, ledigen Kinder sind oft ohne Altersbegrenzung mitversichert - im Verkehrsbereich auch als Eigentümer und Halter eigener Fahrzeuge und als Fahrer fremder Fahrzeuge - bis sie erstmals eine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Privat- und Beruf-Rechtsschutz:
Der Rechtsschutz für die ganze Familie im privaten Lebensbereich (ohne Strassenverkehr). Das Angebot kann von Lohn- und Gehaltsempfängern, Beamten, Rentnern usw. in Anspruch genommen werden. Diese Rechtsschutzform schützt den Versicherungsnehmer selbst, den Ehegatten oder Lebenspartner, die minderjährigen sowie die unverheirateten volljährigen Kinder. Letztere bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten: -im privaten Bereich -im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige -als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln. Schadenfälle im Zusammenhang mit einer selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit oder mit Eigentum, Halten, Erwerb, Miete, Leasing oder Fahren von Motorfahrzeugen sowie Anhängern sind nicht versichert. Vgl. hierzu Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.

Privat- und Verkehrs-RS:
Diese Rechtsform schütz den Versicherungsnehmer und Ihre mitversicherten Personen im privaten Bereich, als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, als Mieter von Kraftfahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch, als Erwerber oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern (motorisierten Freizeitboote zur Selbstnutzung im privaten Bereich sind mitversichert), als Fahrer fremder Fahrzeuge, als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Volljährige, ledige Kinder sind oft ohne Altersbegrenzung mitversichert - im Verkehrsbereich auch als Eigentümer und Halter eigener Fahrzeuge und als Fahrer fremder Fahrzeuge - bis sie erstmals eine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Verkehrs-RS:
Diese Rechtsschutzform schützt den Versicherungsnehmer in allen Belängen des Strassenverkehrs: Den Versicherungsnehmer selbst als Eigentümer und Halter aller auf ihn zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, als Mieter von Kraftfahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch, als Erwerber oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, als Fahrer fremder Fahrzeuge, als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

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  1. Welche Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme ist die Summe, die im Versicherungsfall maximal erstattet bzw. zum Begleichen des Schadens von der Versicherung gezahlt wird.

 

  1. Maximale Selbstbeteiligung im Schadensfall?

Selbstbeteiligung, welche maximal je Schadenfall anfällt. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bedeutet, dass zwar der jährlichen Beitrag geringer ausfällt, aber im Schadensfall wird derSelbstbehalt von der Leistung des Versicherers abgezogen (Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung den Betrag: Schadenssumme - Selbstbehalt). Der Versicherer leistet also grundsätzlich nur bei Schäden oberhalb der Selbstbeteiligung.

 

  1. Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken?

Der Mietrechtsschutz gewahrt die rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z.B.: Kündigung, Räumung, Mieterhöhung, Grundbuchsachen, Nachtbarrechtliche Streitigkeiten,

Es gelten in der Regel 3 Monate Wartezeit bis der Versicherungsschutz greift.

Dieser Rechtsschutz gilt nr für gemietete, nicht für vermietete Objekte. Als Vermieter wählen Sie bitte Vermietsrechtsschutz.

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  1. Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Häusern?

(nur für private Einheiten, keine gewerblichen Einheiten)

Wenn sich der Rechtschutz auch auf vermietete Objekte und Rechtsstreitigkeiten mit Mietern erstrecken soll.

Wenn der Versicherungsnehmer selbst Rechtsschutz als Mieter benötigt, so wählen Sie bitte Mietrechtsschutz.

 

  1. Anzahl nicht selbstgenutzte (vermietete) Wohneinheiten?

Anzahl der Objekte (Wohnungen, Häuser) an, die der Versicherungsnehmer vermietet.

 

  1. Summe Bruttojahresmieteinnahmen?

Summe der Bruttomieteinnahmen die in einem Jahr aus allen vermieteten Objekten anfallen.

                Quelle: www.pecumax.de

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